ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PLANET ESPAÑA TRAVEL MANAGEMENT S.L.


Die Informationen auf der Website der Planet España Travel Management S.L. unterstehen den folgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1. Rechtliche Bestimmungen über das Reisepaket und Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der vorliegende Reisevertrag untersteht:

a) den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) den besonderen Bestimmungen, die in den Reiseunterlagen aufgeführt sind, welche bei Vertragsabschluss übermittelt worden sind.

c) den Verordnungen des Vierten Buchs der Königlichen Gesetzesverordnung (“Real Decreto Legilsativo”) 1/2007 vom 16. November, über die Neufassung des Allgemeinen Verbraucherschutzgesetzes (“Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios”) und anderen ergänzenden Bestimmungen sowie das Gesetz 7/1998 vom 13. April über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Condiciones Generales de la Contratación”).


2. Organisation

Der Reiseveranstalter ist die Planet España Travel Management S.L. mit der spanischen Steuernummer B-98609803, mit folgender Anschrift: Calle Convento Santa Clara, 12 - 6° - Pta. 16a, 46002 Valencia (Spanien), im Folgenden “die Agentur” genannt.


3. Pauschalreiseangebot

3.1. Das Angebot besteht in der Beschreibung des Reisepakets auf der Website, die Gegenstand des Pauschalreisevertrags ist.

3.2. Im Falle von Diskrepanzen zwischen dem Angebot und den besonderen Bestimmungen, die vereinbart worden sind, gelten letztgenannte, gemäß Artikel 153.b) des Allgemeinen Verbraucherschutzgesetzes.

3.3. Die Agentur kann die Bedingungen des Angebots vor Vertragsabschluss modifizieren, und zwar per Mitteilung der Änderungen an den Verbraucher in schriftlicher Form oder per E-Mail.


4. Vertragsabschluss aus der Ferne: E-Mail und Telefon

4.1. Wenn der Vertragsabschluss über E-Mail-Kommunikation oder per Telefon erfolgt, erklärt der Verbraucher, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich darüber hinaus mit diesen einverstanden.

4.2. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag und im Besonderen die Kommunikation zwischen beiden Parteien sowie die Inanspruchnahme von anderen Produkten und Leistungen können telefonisch oder per E-Mail abgewickelt werden.

4.3. Die postalische Anschrift, sowie E-Mail- und Telefonkontakte sind die in den besonderen Bestimmungen übermittelte, die jederzeit vom Verbraucher per expliziter Mitteilung an die Agentur geändert werden können. Der Verbraucher ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten an die Agentur zu übermitteln.

4.4. Beide Parteien kommen überein, dass die Vereinbarungen zwischen dem Verbraucher und der Agentur über die in diesem Artikel angesprochenen Kommunikationsmittel volle juristische Gültigkeit haben.


5. Bestätigung der Reservierung

5.1. Der Abschluss des Pauschalreisevertrags erfolgt mit der Reservierungsbestätigung. Von diesem Moment an ist der Pauschalreisevertrag für beide Seiten verbindlich.

5.2. Die Reservierungsbestätigung erfolgt spätestens 30 Tage vor Reiseantritt.


6. Preis und Zahlungskonditionen

6.1. Der Preis der Pauschalreise umfasst die Leistungen, die in der Angebotsbeschreibung, im Vertrag und in den Reiseunterlagen aufgeführt wurden.

6.2. Innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Vertragsabschluss muss der Verbraucher eine Vorauszahlung in Höhe von 10% des Preises der Pauschalreise leisten. Die Zahlung vom Rest des Preises muss spätestens 30 Kalendertage vor Anreise getätigt werden.

6.3. Die Übermittlung der Reiseunterlagen, Flugtickets oder jedes anderen für die einwandfreie Erbringung der Leistungen des Reisepakets notwendigen Dokumente erfolgt, sobald die Zahlung des Gesamtpreises geleistet worden ist, spätestens 7 Tage vor Reiseantritt.

6.4. Sollte der Verbraucher eine der in den vorherigen Artikeln genannte Zahlung nicht fristgerecht erbringen, ist dies mit dem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen, sodass die Agentur den Vertrag auflösen kann und die Vorschriften in Abschnitt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen greifen.

6.5. Der Preis für die Pauschalreise wurde auf Basis von Wechselkursen, Transportkosten, Treibstoffkosten, Steuern und Abgaben berechnet, die am Tag der Veröffentlichung der Reiseprogramme galten.

6.6. Jede Preisänderung der genannten Elemente kann eine Neuberechnung des Endpreises der Reise zur Folge haben, sowohl Preissteigerungen, als auch Preissenkungen, auf Basis der genauen Werte der Preisänderungen der einzelnen Elemente, es sei denn, dies erfolgt in den 20 Tagen unmittelbar vor dem Reiseantritt.

6.7. Diese Änderungen werden dem Verbraucher mitgeteilt, schriftlich oder in jeglicher anderer Form, welche die ausdrückliche Kenntnisnahme der Mitteilung sicherstellt, sodass der Verbraucher bei signifikanter Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten kann, wobei keine Bußzahlungen zu leisten sind, oder die Änderung akzeptieren kann. Wenn der Verbraucher der Agentur seine Entscheidung nicht innerhalb von 3 Tagen übermittelt, wird davon ausgegangen, dass die vorgeschlagene Änderung akzeptiert wird.


7. Vertragsänderungen

Die Agentur verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, die im Angebot enthalten waren, welches die Grundlage des Vertragspaket bildet, zu erfüllen, mit all ihren Bedingungen und festgelegten Eigenschaften, in Übereinstimmung mit Folgendem:

7.1. Für den Fall, dass sich die Agentur vor der Abreise verpflichtet sieht, einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages zu ändern, so ist der Verbraucher unverzüglich darüber zu informieren.

7.2. In einem solchen Fall, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes untereinander, kann der Kunde wählen, den Vertrag ohne Strafzahlung zu kündigen oder die Vertragsänderungen, welche die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis beinhalten, zu akzeptieren. Der Verbraucher muss der Agentur seine Entscheidung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Information über die im vorherigen Abschnitt angesprochenen Änderungen mitteilen.

7.3. Für den Fall, dass der Verbraucher seine Entscheidung nicht unter den angegebenen Bedingungen kommuniziert, versteht es sich, dass die Änderungen stillschweigend akzeptiert werden.


8. Übertragung der Reservierung

Der Hauptvertragspartner oder Nutznießer des Reisepakets kann seine Buchung kostenlos an Dritte weitergeben, wobei die Agentur mindestens 15 Tage vor der Anreise darüber zu informieren ist. Der Empfänger muss die gleichen Voraussetzungen wie der Veräußerer erfüllen und beide müssen gemeinsam für die Zahlung der Reise und für die möglicherweise durch die Übertragung für die Agentur verursachten zusätzlichen Kosten aufkommen.


9. Stornierung der Reise durch die Agentur

9.1. Für den Fall, dass die Agentur die Reise vor dem vereinbarten Abreisedatum storniert, und zwar aus irgendwelchen Gründen, die nicht auf den Verbraucher zurückzuführen sind, kann dieser ab dem Moment, wenn er Nachricht von der Kündigung des Vertrages erhalten hat, wählen zwischen der Erstattung aller geleisteten Beträge oder der Durchführung einer anderen Pauschalreise von gleicher oder höherer Qualität, vorausgesetzt, dass die Agentur solch ein Angebot unterbreiten kann. Im Falle, dass das angebotene Reisepaket von minderer Qualität wäre, muss die Agentur ggf. dem Verbraucher den Preisunterschied auf die bereits gezahlten Beträge zurückerstatten.

9.2. Für den Fall, dass der Verbraucher die Erstattung wählt, muss die Agentur die Rückzahlung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Entscheidung des Verbrauchers leisten.

9.3. Im Falle einer Stornierung muss die Agentur dem Verbraucher infolge des Vertragsbruchs Werte in folgender Höhe erstatten: 5% des Reisepreises, wenn die Stornierung zwischen 2 Monaten und 15 Tagen vor dem geplanten Reiseantritt erfolgt. 10% des Reisepreises, wenn sie zwischen 15 und 3 Tagen vorher erfolgt. 25% des Reisepreises, wenn sie innerhalb der 48 Stunden vorher erfolgt.

9.4. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung in folgenden Fällen: a) Wenn die Stornierung erfolgt aufgrund von Nichterreichen der Anzahl der Personen, die für das Reisepaket laut Angebot oder Vertrag erforderlich ist. In diesem Fall muss die Agentur die Kündigung an den Verbraucher schriftlich vor Ablauf der im Angebot oder Vertrag festgelegten Frist übermitteln. Gelingt das nicht, muss die Agentur den Verbraucher mindestens zehn Tage vor der Abreise über die Stornierung informieren. b) Wenn die Stornierung der Reise, außer in Fällen von Überbuchung, auf Gründe höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt sind Ursachen, die sich dem Einfluss der Agentur entziehen, sowie ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, deren Folgen nicht vermieden werden können, obwohl mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt worden ist.

9.5. Die Mindestteilnehmerzahl in einem Paket für Gruppen sind 16 Personen, es sei denn, im Angebot oder in den besonderen Bedingungen wird etwas anderes festgelegt.


10. Widerrufsrecht des Verbrauchers

10.1. Der Verbraucher hat das Recht, den Reisevertrag jederzeit vor Reiseantritt zu kündigen und hat die Berechtigung auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungsbeträge. Allerdings muss er der Agentur eine Strafe in folgend aufgeführter Höhe zahlen, es sei denn, der Widerruf erfolgt aufgrund von höherer Gewalt und dies kann ordnungsgemäß nachgewiesen werden: 5% des Reisepreises, wenn der Rücktritt mehr als 10 und weniger als 15 Tage vor dem Tag der Abreise erfolgt. 15% des Reisepreises, wenn sie zwischen 3 und 10 Tagen vor Reiseantritt erfolgt. 25% des Reisepreises, wenn sie innerhalb von 48 Stunden vor dem Tag der Abreise erfolgt.

10.2. Zusätzlich wird in allen Fällen des Rücktritts eine Bearbeitungs-/Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 100,- pro Buchung berechnet.

10.3. Im Falle, dass die stornierten Leistungen speziellen wirtschaftlichen Vertragsbedingungen unterliegen, wie beispielsweise Flüge, Eintrittskarten, etc. gelten die jeweiligen, im Falle eines Rücktritts von den Betreibern festgelegten, Stornogebühren.

10.4. Nach Erhalt der Rücktrittserklärung, erstattet die Agentur dem Verbraucher die geleisteten Zahlungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Abzug der Verwaltungs/-Stornogebühren und ggf. Strafzahlungen.

10.5. Wenn der Verbraucher bei Reiseantritt nicht zu der vorgesehenen Zeit und am vorgesehenen Ort erscheint und er seine Entscheidung, die Reise nicht durchführen zu wollen, nicht mitgeteilt hat, liegt ein Versäumnis vor. In diesem Fall verliert der Verbraucher das Recht auf Rückerstattung und ist weiterhin verpflichtet, mögliche ausstehende Zahlungen des Gesamtreisepreises zu leisten.

10.6 Annullationen im Zusammenhang mit Einreisebeschränkungen/-auflagen aufgrund COVID-19

a) Leistungen von Drittanbietern, über uns gebuchte/vermittelte Flugleistungen, unterliegen den Bestimmungen des Anbieters bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft.

b) Bei einer Quarantäne an der Zieldestination übernimmt Planet España Travel Management keine Mehrkosten für z.B. zusätzliche Hotelübernachtungen, Umbuchung des Fluges, etc.. Auch Ansprüche aus verhängten Quarantänenmassnahmen nach Rückkehr ins Heimatland werden vom Reiseveranstalter abgelehnt.

c) Bearbeitungsgebühren sind nicht rückerstattbar.


11. Folgen der ausbleibenden Erbringung von Dienstleistungen seitens der Agentur

11.1. Für den Fall, dass die Agentur nach Reiseantritt einen wichtigen Teil der im Rahmen des Vertrages festgeschriebenen Dienstleistungen nicht ermöglichen kann, wird sie für die Folge der Reise angemessene Lösungen erbringen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Verbraucher entstehen und erstattet diesem gegebenenfalls die Differenz zwischen den angebotenen und den geleisteten Dienstleistungen zurück. Wenn der Verbraucher die Reise unter den von der Agentur bereitgestellten Lösungen fortführt, so wird davon ausgegangen, dass diese Vorschläge stillschweigend akzeptiert worden sind.

11.2. Wenn die von der Agentur angebotenen Lösungen nicht durchführbar wären oder der Verbraucher diese aus nachvollziehbaren Gründen nicht akzeptiert, wird die Agentur diesem ein Transportmittel, äquivalent zu dem auf der Reise genutzten, ohne zusätzliche Kosten für die Rückfahrt zum Reiseantrittsort oder zu einem anderen von beiden Seiten vereinbarten Ort zur Verfügung stellen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzforderungen.

11.3. Im Falle einer Reklamation wird sich die Agentur nach Kräften bemühen, angemessene Lösungen bereit zu stellen.

11.4. In keinem Fall übernimmt die Agentur die Haftung für Dienstleistungen, die nicht Teil des Reisepakets sind, von Dritten bereitgestellt wurden und unabhängig vertraglich vereinbart worden sind (z.B. Fahr-/Flugscheine vom Ursprungsort des Passagiers zum Reiseantrittsort und umgekehrt, Hotelreservierungen vor oder nach der Reise, Ausflüge, alle Arten von Freizeitaktivitäten, etc.).

11.5. Wenn Transfers vom Hotel zum Flughafen oder umgekehrt, oder ähnliche Transfers, die im Vertragspaket enthalten sind, nicht durchgeführt worden sind, aus Gründen, die nicht auf das Transportunternehmen oder die Agentur zurückzuführen sind, kommt letztgenannte nur für die Kosten für alternative Transportmittel auf, die vom Kunden verwendet worden sind, und zwar nach Vorlage einer Quittung oder Rechnung.

11.6. In keinem Fall wird der Preis von Dienstleistungen, die vom Verbraucher aus freien Stücken nicht in Anspruch genommen worden sind, zurückerstattet.


12. Die Pflicht des Verbrauchers, Verstöße gegen die Vertragserfüllung zu berichten

Der Verbraucher ist verpflichtet, Verstöße gegen den Vertrag unverzüglich zu melden, vorzugsweise "in situ" gegenüber dem Repräsentanten der Agentur am Zielort, wie in den Reiseunterlagen vermerkt, oder in einem anderen Fall, so schnell wie möglich schriftlich oder in sonstiger Form, die die Kenntnisnahme der Mitteilung sicherstellt, an die Agentur oder an den jeweiligen Leistungserbringer. Wenn der Verbraucher dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Agentur von jeglicher Verantwortung und Pflicht befreit, den Bedingungen nach Artikel 161 und 162 des Allgemeinen Verbraucherschutzgesetzes nachzukommen.


13. Haftung

13.1. Die Agentur haftet dem Verbraucher gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Agentur erklärt, dass sie die Organisation und Durchführung der Reise übernimmt.

13.2. Die Agentur haftet auch für die vom Verbraucher erlittenen Schäden als Folge der Nichtausführung oder mangelhaften Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Diese Haftung greift nicht, wenn einer der folgenden Umstände erfüllt ist: a) Wenn die bei der Durchführung des Vertrags festgestellten Mängel auf den Verbraucher zurückzuführen sind. b) Wenn die Mängel auf einen Dritten außerhalb der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zurückzuführen sind, und nicht vorhersehbar oder nicht zu vermeiden waren. c) Wenn die oben genannten Mängel zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, und zwar auf solche, von der Agentur unabhängige, außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, deren Folgen nicht hätte vermieden werden können, obwohl mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt worden ist. d) Wenn die Mängel auf ein Ereignis zurückzuführen sind, dass die Agentur trotz aller gebotenen Sorgfalt, nicht hat vorhersehen oder verhindern können.

13.3. In Fällen von Ausschluss der Haftung für das Auftreten einer der Umstände, wie unter den Absätzen b), c) und d) beschrieben, kümmert sich die Agentur um die notwendige Unterstützung für den in Schwierigkeiten steckenden Verbraucher.

13.4. Hinsichtlich der Grenzen für die Entschädigung für Schäden bei Ausfall oder mangelhaften Erfüllung der im Paket enthaltenen Dienstleistungen, ist die geltende Gesetzgebung zu diesem Thema anwendbar. Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, müssen diese immer vom Verbraucher bewiesen werden. In keinem Fall ist die Agentur verantwortlich für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und zusätzlichen Transfers außerhalb des Reiseprogramms aus Gründen höherer Gewalt.


14. Informationen zu Bestimmungen über Pässe, Visa und Impfungen

14.1. Die Agentur hat die Aufgabe, die Verbraucher über die gesundheitlichen Formalitäten für Reise und Unterkunft sowie die Bedingungen in Bezug auf Pässe und Visa zu informieren und haftet für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

14.2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die notwendigen Unterlagen für die Reise einzuholen, einschließlich Reisepass, Visum und gesundheitliche Formalitäten. Alle Schäden, die aus dem Fehlen solcher Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Verbrauchers, insbesondere die Aufwendungen für Reiseabbruch und die mögliche Rückreise.


15. Schlichtung bei Rechtstreitigkeiten

15.1. Wenn die Agentur zuvor dem Schiedsgerichtsverfahren für Verbraucher beigetreten ist, kann der Verbraucher innerhalb einer Frist von 3 Monaten, von dem Tag an, an dem die Reise enden sollte, Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für Verbraucher auf Ebene der „Comunidad Autónoma“ einlegen, in deren Zuständigkeit es gemäß dem Ort des Vertragsabschlusses fällt.

15.2. Ansprüche, bei denen es um Vergiftung, Verletzungen, Tod oder den begründeten Verdacht des Verbrechens geht, können nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens sein.

15.3. Sofern nichts anderes in dem öffentlichen Angebot zur Unterwerfung unter das Schiedsgerichtsverfahren festgelegt wurde, untersteht die Schlichtung dem anwendbaren Gesetz und für das Schiedsverfahren gelten die Bestimmungen der Königlichen Gesetzesverordnung (“Real Decreto”) 231/2008, vom 15. Februar. Dies gilt für Ansprüche, in denen es um weniger als 1.000 Euro pro Person geht und insgesamt maximal 5.000 Euro pro Schadensfall.

15.4. Der Schiedsspruch, den das Schiedsgericht erlässt, beschließt die Beschwerde endgültig und ist für beide Parteien bindend.


16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Dieser Vertrag unterliegt dem spanischen Recht.

16.2. Wenn der Streit nicht dem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen ist, sind für Streitigkeiten zwischen den Parteien die Gerichte von Valencia zuständig.


17. Verjährung

Rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Reisepaket verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Reise enden sollte.


18. Umgang mit personenbezogenen Daten

18.1. Der Verbraucher stimmt ausdrücklich zu, dass die persönlichen Daten sowie andere Informationen, die er während des gesamten Vertragsverhältnis zur Verfügung stellt, in einer Datenbank gesammelt werden, für welche die Planet España Travel Management S.L. mit Steuernummer B-98609803 verantwortlich ist, mit Anschrift in der Calle Convento Santa Clara, 12 - 6° - Pta. 16a, 46002 Valencia (Spanien), und ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet, um die Geschäftsaktivität, Pflege, Abwicklung und Kontrolle des Vertragsverhältnisses zu erfüllen.

18.2. Ebenso stimmt der Verbraucher der Aufnahme von Telefongesprächen auf die Kontakttelefonnummern der Agentur für Zwecke der Qualitätskontrolle von Anrufen und das Management von Vorfällen und Beschwerden zu. Alle gesammelten Daten und vorherig genannten Punkte, sind von wesentlicher Bedeutung für den Aufbau und die Entwicklung des Vertragsverhältnisses.

18.3. Der Verbraucher ist verantwortlich für die Richtigkeit der der Agentur zur Verfügung gestellten Daten, und er verpflichtet sich, falls erforderlich, deren Änderung zu beantragen, um die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu gewährleisten.

18.4. Für den Fall, dass für die Formalitäten dieses Vertrags persönliche Daten mit Bezug auf juristische Personen weitergegeben werden müssen, die nicht mit den Daten der Person übereinstimmen, die den Vertragsschluss vollführt, ist der Verbraucher verpflichtet, im Vorfeld den Inhaber dieser Daten ausdrücklich über den Inhalt dieser Klausel zu informieren und sein Einverständnis einzuholen, im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 5.4 des Gesetzes 15/1999 vom 13. Dezember, zum Schutz personenbezogener Daten (“Ley Orgánica 15/1999 de Protección de Datos de Carácter Personal”)

18.5. Der Verbraucher wird darüber informiert, dass die Agentur Informationen über die Zahlungs- und Kreditfähigkeit sowie die Einhaltung und Verletzung von finanziellen Verpflichtungen einholen kann. Außerdem wird der Verbraucher darüber informiert, dass diese Informationen in einer Datenbank der Agentur gespeichert werden können, um die wirtschaftliche Solvenz des Verbrauchers zu beurteilen.

18.6. Falls für die Bereitstellung von vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig, ermächtigt der Verbraucher die Agentur ausdrücklich, persönliche Daten an Dritte für die Benutzung zu konkret definierten Zwecken weiterzugeben.

18.7. Kunden können ihre Rechte in Bezug auf Zugriff, Berichtigung, Widerspruch und Löschung personenbezogener Daten ausüben, indem sie sich schriftlich an Planet España Travel Management S.L., Calle Convento Santa Clara, 12 - 6° - Pta. 16a, 46002 Valencia (Spanien) wenden, bzw. per E-Mail an info@planetespana.com oder telefonisch über +34 961 118 414.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der in spanischer Sprache verfassten Originalversion mit dem Titel CONDICIONES GENERALES PLANET ESPAÑA TRAVEL MANAGEMENT S.L. und somit ist die Planet España Travel Management S.L. rechtlich auch nur an die Bestimmungen der ursprünglichen Formulierung in der Originalversion gebunden. 

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